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   LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15   

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LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15 (https://dejure.org/2017,53568)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.08.2017 - L 11 AS 786/15 (https://dejure.org/2017,53568)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. August 2017 - L 11 AS 786/15 (https://dejure.org/2017,53568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB II § 12
    Voraussetzungen für die Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verwertbarkeit einer Eigentumswohnung als Vermögen

  • rewis.io

    Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Darlehen; Verwertung von Vermögen; Bewertungszeitpunkt; Vorliegen der Unverwertbarkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Offensichtlich Unwirtschaftlichkeit einer Verwertung von Vermögen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    In diesem Zusammenhang ist auf die Lebensumstände abzustellen, die für die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende maßgeblich sind (§ 12 Abs. 3 Satz 2 SGB II), wobei das Bundessozialgericht hierzu entschieden hat, dass die Frage der angemessenen Wohnungsgröße an den Wohnflächengrenzen des § 39 Abs. 1 Satz 1 des Zweites Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - 2. WoBauG) zu orientieren und eine Differenzierung nach der Anzahl der Personen geboten sei (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 mwN).

    Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung von Vermögen, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 19 mwN), wobei sich eine absolute Grenze bei Immobilien nicht ziehen lässt und gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - als zumutbar angesehen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 aaO).

    Der Begriff der Verwertbarkeit ist hierbei ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen (vgl. BSG Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243ff; Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 18).

  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14

    Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben (Urteil des Senates vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14).

    Ungeachtet des Umstandes, dass es - entgegen der Auffassung des Beklagten - keinerlei Anhaltspunkte für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person gibt (vgl. hierzu auch das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senates vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14), überschreitet die Eigentumswohnung des Klägers mit 98 qm die für ihn (maximal) zu berücksichtigende Angemessenheitsgrenze von 80 qm deutlich, womit die Verwertung der Wohnung vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich zu erwarten war.

    Hierfür gibt es weder nach den Feststellungen des SG noch nach denen des erkennenden Senates im Verfahren L 11 AS 589/14 irgendeinen Anhaltspunkt.

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, weil sie nicht marktfähig sind (vgl. BSG Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 ff).

    Ist dagegen völlig ungewiss, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt, so liegt bereits eine generelle Unverwertbarkeit iS des § 12 Abs. 1 SGB II vor (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; Urteil vom 06.12.2007 - aaO).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Ist dagegen völlig ungewiss, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt, so liegt bereits eine generelle Unverwertbarkeit iS des § 12 Abs. 1 SGB II vor (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; Urteil vom 06.12.2007 - aaO).

    Maßgebend für die Prognose, dass ein tatsächliches (oder rechtliches) Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (vgl. BSG Urteil vom 27.01.2009 aaO).

  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Nach Auszahlung der Leistungen für die Monate Mai 2012 bis August 2012 änderte der erkennende Senat auf die Beschwerde des Beklagten den Beschluss des SG dahingehend ab, dass lediglich für den Zeitraum vom 06.07.2012 bis 31.10.2012 (vorläufige) Leistungen in Höhe von 617, 00 EUR monatlich zu zahlen seien (Beschluss vom 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER).

    Vorliegend sind dem Kläger im Wege einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum vom 01.05.2012 bis 31.10.2012 auf der Grundlage der Beschlüsse des SG vom 06.07.2012 (S 17 AS 558/12 ER) und des LSG vom 14.09.2012 (L 11 AS 533/12 B ER) Leistungen nach dem SGB II zuerkannt, vom Beklagten ausgezahlt und Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet worden.

  • SG Bayreuth, 06.07.2012 - S 17 AS 558/12
    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Bereits nach dem ablehnenden Bescheid vom 20.04.2012 hatte der Kläger beim SG die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beantragt (S 17 AS 558/12 ER), worauf der Beklagte mit Beschluss vom 06.07.2012 durch das SG verpflichtet worden war, dem Kläger vorläufig Leistungen in Höhe von monatlich 692, 00 EUR für den Zeitraum vom 01.05.2012 bis 31.10.2012 zu zahlen.

    Vorliegend sind dem Kläger im Wege einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum vom 01.05.2012 bis 31.10.2012 auf der Grundlage der Beschlüsse des SG vom 06.07.2012 (S 17 AS 558/12 ER) und des LSG vom 14.09.2012 (L 11 AS 533/12 B ER) Leistungen nach dem SGB II zuerkannt, vom Beklagten ausgezahlt und Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet worden.

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist hierbei ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen (vgl. BSG Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243ff; Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 18).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Damit ist das oberhalb dieser Grenzen von 8.850,00 EUR (= 8.100,00 EUR + 750, 00 EUR) bzw. 9.000,00 EUR (ab dem 15.07.2012) liegende Vermögen (zur Entwicklung dieses Betrages wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen) in zumutbarer Weise verwertbares Vermögen, das der Kläger zur Sicherung seines Lebensunterhalts grundsätzlich einzusetzen hatte (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - juris mwN).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Für diesen Zeitraum muss im vornherein eine Prognose getroffen werden, ob und welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, Hilfebedürftigkeit abzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R - FEVS 62, 337ff).
  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 681/14

    Arbeitslosengeld II, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15
    Nachdem gemäß § 12 Abs. 4 Satz 3 SGB II wesentliche Änderungen des Verkehrswertes zu berücksichtigen sind, ist der Kläger - bei rückblickender Betrachtung des geltend gemachten Anspruches - nicht anderes zu behandeln, als derjenige der sein Vermögen verbraucht und vor dem Ende des (vermeintlichen) Bewilligungsabschnittes erneut eine Antrag auf Bewilligung von Leistungen gestellt hat (vgl. hierzu auch Urteil des Senates vom 23.07.2015 - L 11 AS 681/14 - juris).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 7 AS 432/11

    Ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind verwertbares Vermögen nach § 12 Abs. 1

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung -

  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 36/05 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Bargeld

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